Fördermittel

Unterstützung für Unternehmen im Güte und Kraftverkehr

Fördermittel für Unternehmen mit Güter- und Kraftverkehr

Wer hat Anspruch auf Fördermittel? Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne §1 des Güterverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von zugelassenen Nutzfahrzeugen sind. Als derartige Nutzfahrzeuge gelten
Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5t beträgt.

Höhe der Fördermittel

Wie hoch ist der Betrag der Fördermittel?

Es gibt keine Einschränkung bei der Höhe der Fördermittel (bisher 2.500,00€). Berechnungsgrundlage der Förderung sind 2.000,00€ multipliziert mit der Anzahl der Fahrzeuge über 7,5t zGG (maximal 33.000,00€ bzw. 17 Fahrzeuge).

Antrag

Antragstellung:

Für den Zeitpunkt der Antragstellung und die Reihung der Anträge ist das Eingangsdatum desvollständigen und bescheidungsreifen Antrags beim Bundesamt maßgeblich. Die Förderung verläuft auf Basis eines Fördertopfverfahrens. Antragsteller können, unter Beachtung des unternehmensbezogenen Zuwendungshöchstbetrages, beliebig viele Förderanträge (so lange, wie Geld im Fördertopf ist) stellen.

Förderfähigkeit

Welche Maßnahmen gelten für Fördermittel?

Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (zu jeweils mindestens 45 Minuten), bei denen das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer persönlich anwesend sind (Präsenzpflicht).

Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen nicht vor Antragstellung
bzw. dem Bewilligungszeitraum begonnen worden ist. Maßnahmen werden nur dann gefördert, wenn diese innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden.

Für durchgeführte Maßnahmen muss innerhalb eines Monats nach Durchführung ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden (eine Maßnahme gilt laut BAG als durchgeführt, wenn die Rechnung bezahlt, also die Ausgaben getätigt wurden).
Die Verwendungsnachweise sind ausschließlich auf elektronischem Wege zu übermitteln.

Fördersatz

Mit welchem Fördersatz wird gefördert?

  1. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung.
  2. Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bewilligt.
  3. Der Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme darf in einem Unternehmen 2 Mio.€ nicht überschreiten.

Die Förderhöhe beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 70%, bei mittleren Unternehmen bis zu 60% und bei anderen Antragstellern bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen ermittelt sich aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 1.050€ bei kleinen Unternehmen (70% von 1.500€), bis zu 900€ bei mittleren Unternehmen (60% von 1.500€) und 750€ (50% von 1.500€) bei anderen Antragstellern multipliziert mit der Anzahl der zum 1.12.2016 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf örtlichen Straßen zugelassenen Nutzfahrzeugen.

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