Welche Maßnahmen gelten für Fördermittel?
Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (zu jeweils mindestens 45 Minuten), bei denen das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer persönlich anwesend sind (Präsenzpflicht).
Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen nicht vor Antragstellung
bzw. dem Bewilligungszeitraum begonnen worden ist. Maßnahmen werden nur dann gefördert, wenn diese innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden.
Für durchgeführte Maßnahmen muss innerhalb eines Monats nach Durchführung ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden (eine Maßnahme gilt laut BAG als durchgeführt, wenn die Rechnung bezahlt, also die Ausgaben getätigt wurden).
Die Verwendungsnachweise sind ausschließlich auf elektronischem Wege zu übermitteln.