Mehr über Fuhrparkmanagement für den Personentransport
Wer als Fuhrparkleiter für den Personentransport zuständig ist, hat viel zu beachten. Die Fahrgäste sollen nicht nur sicher am Ziel ankommen – die Flotte muss nach jeder Fahrt auch ordnungsgemäß kontrolliert werden. Hier erfahren Sie, welche relevanten Vorschriften eingehalten werden müssen.
Gesetze für den Personentransport
Wenn es um den Transport von Menschen geht, sind die gesetzlichen Regeln strikt ausgelegt. Die bezahlte und gewerblich durchgeführte Personenbeförderung wird in Deutschland durch das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Das Gesetz gilt für Straßenbahnen, Omnibusse, Kraftfahrzeuge im Linien- und Gelegenheitsverkehr und somit auch für Taxis und Mietwagen. Im Gegensatz zum konventionellen Fuhrparkmanagement haben Unternehmen auf die Einhaltung vieler Vorschriften zu achten. Trotzdem sollen die Betriebsabläufe normal weiterlaufen, ohne hohe Extra-Kosten zu verursachen. Das geht schon bei der Pflege der Fahrzeuge los, die immer in einem Top-Zustand sein sollten. Deshalb ist es wichtig, gewisse Standards einzuhalten – etwa die Fahrzeuge nach jeder Fahrt ordnungsgemäß zu kontrollieren. Für die Sicherstellung dieser Qualitätsstandards ist der Fuhrparkmanager zuständig. Unsere Systeme im Bereich Fuhrparkmanagement für den Personentransport macht es Ihnen einfach.